Energie besonders günstig.
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So einfach kommen Sie zur preiswerten Energie!
Viele Verbraucher möchten zwar den Gas oder Stromanbieter wechseln, schrecken jedoch im letzten Moment wieder zurück. Der Grund: Sie glauben, dass ein Anbieterwechsel eventuell kompliziert sein könnte. Das stimmt ganz und gar nicht: Beginnend mit einem Preisvergleich gestaltet voltera Ihnen den Wechsel so einfach wie möglich. Egal ob beim Gas, Normal- oder Ökostrom, sehen Sie selbst, wie einfach Sie 2017 in nur 4 Schritten den Anbieter wechseln und Geld sparen können:
Übrigens: Seit dem 01.04.2012 können Sie noch schneller zu uns in die Tarife wechseln. Auch im Jahr 2015 ist somit ein untermonatlicher Wechsel zu jedem beliebigen Tag möglich. Zwischen Eingang der Anmeldung des Neulieferanten beim Netzbetreiber und Aufnahme der Belieferung liegen nur noch maximal 10 Werktage. Bei Fragen zu den verschiedenen Strom- und Gas-Tarifen, zum Stromvergleich mit unserem Rechner oder zum reibungslosen Gas- und Stromanbieterwechsel steht Ihnen unsere Hotline mit Informationen und Rat zur Seite. ![]() |
Unsere Servicezeiten
Montag von 8 bis 17:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8 bis 15:00 Uhr.
Liebe Kundin,
Lieber Kunde,
auf Grund der aktuellen Situation am Strom- und Gas-Markt haben wir ein stark erhöhtes Telefon- und Bearbeitungsaufkommen.
Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Kundenbetreuung
Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.
Lieber Kunde,
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Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.
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Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.