Energie besonders günstig.
|
Die Strom- und Gaszähler im Haus gehören meist den Stadtwerken oder dem Netzbetreiber. Der Mieter oder Hauseigentümer mietet die Zähler lediglich und zahlt dafür die sogenannten Zählerkosten. In manchen Fällen kann man den Zähler auch kaufen. Die Zählerkosten sind normalerweise in den Netznutzungsgebühren enthalten und treten nicht als eigenständige Kosten auf.
|
Unsere Servicezeiten
Montag von 8 bis 17:00 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16:00 Uhr,
Freitag von 8 bis 15:00 Uhr.