Energie besonders günstig.
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Die Netzkosten werden über das sogenannte Netznutzungsentgelt verrechnet. Damit werden die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes bezahlt. Die Netzkosten machen beim Strom rund ein Drittel und beim Gas etwa ein Viertel an der Energierechnung aus.
Oftmals verlangen die Netzbetreiber Entgelte, die weit höher sind, als ihre tatsächlichen Kosten. Daher müssen die Netzbetreiber die Entgelte vorher bei der Bundesnetzagentur beantragen. Die Bundesnetzagentur prüft dann die Kostenkalkulationen der Netzbetreiber und genehmigt auf dieser Grundlage eine spezifische Obergrenze. |
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